SCHRITTE FÜR EINEN ERFOLGREICHEN UMBAU

•  Einholung eines Ärztlichen Gutachtens

• Gibt es einen Kostenträger - Anträge stellen

• Durch Fahrerlaubnisbehörde beauftragte Ausstellung eines Fahreignungsgutachtens durch Gutachter der DEKRA/TÜV

• Erlangung der Fahrerlaubnis/Fahrprobe auf einem umgebauten Fahrschulfahrzeug

• Beratung beim Kauf der für die jeweilige Behinderung geeigneten Fahrzeugtypen

• Behindertengerechter Fahrzeugumbau mit DEKRA-Gutachten

KOSTENÜBERNAHME

Gibt es einen Kostenträger, der die Finanzierung der Umbauarbeiten übernimmt und den Fahrzeugkauf einkommensabhängig bezuschusst,
müssen vorab die Anträge mit Kostenvoranschlägen eingereicht werden.

Auch die Bezuschussung der Kosten zum Erlangen der Fahrerlaubnis kann durch einen Kostenträger einkommensabhängig zugesichert werden.

mögliche Kostenträger

Berufstätigkeit

• Arbeitsagenturen und Rentenversicherungen

Berufsunfall

• Berufsgenossenschaften

Selbstständigkeit

• Integrationsämter

Erwerbsunfähigkeit und bei Kindern

• Beihilfe durch Stiftungen im Einzelfall

Hinweis

Krankenkassen zahlen in der Regel nicht für Umbauten

ANSPRECHPARTNERIN

Frau Hortenbach aus unserem Team unterstützt Sie gern bei der Beratung.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Telefon: 0375 2721950

oder per E-Mail info@queck.de.